Die Brücke SH in der Stadt Neumünster
Wohngruppen
In unseren Wohngruppen begleiten und unterstützen wir Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, die im Moment nicht alleine wohnen möchten oder können. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Zum Beispiel kann es nach einer Krise oder einem Krankenhausaufenthalt schwer sein, alleine zurecht zu kommen oder den Lebensalltag zu bewältigen.
In unseren Wohngruppen begleiten und
unterstützen wir Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, die im Moment nicht alleine wohnen möchten oder können. Die Gründe hierfür können vielfältig sein.
Das Leben in einer Gemeinschaft kann in solchen Lebenssituationen sehr hilfreich sein: Die Hoffnung auf Genesung kann wachsen und die Stärkung des Selbstwertgefühls wirkt sich positiv auf die Heilung aus.
Kontakt
Human Amini
Schützenstraße 44
24534 Neumünster
neumuenster@bruecke-sh.de
Tel. 04321 70797-14
Fax 04321 41339
Sie werden von montags bis freitags von erfahrenen Fachkräften begleitet und unterstützt. In Krisensituationen, nachts und am Wochenende sind wir über Rufbereitschaft erreichbar.
Sie leben gemeinsam mit anderen. Die Wohnungen liegen zentral in Neumünster, so dass alle Einkaufsmöglichkeiten sowie Kultur- und Freizeitangebote für Sie gut zu
erreichen sind. Sie haben Ihr eigenes Zimmer. Bad, Küche, gegebenenfalls Terrasse
und Garten nutzen Sie mit den anderen Mitbewohner*innen.
Grundlage für unsere Zusammenarbeit ist ein Wohn- und Betreuungsvertrag.
Wir unterstützen Sie
Wir besprechen, wie Sie Ihre Wünsche und Ziele erreichen können und welche Unterstützung Sie dabei benötigen.
Sie entwickeln Ihre Fähigkeiten weiter, damit Sie ein eigenständiges Leben führen können.
Wir unterstützen Sie u. a.
- bei der Bewältigung persönlicher oder familiärer Probleme,
- in Ihrem Alltag - wie beispielsweise bei der Haushaltsführung, dem Umgang mit Geld
oder schriftlichen Angelegenheiten,
- bei Ämter- und Arztbesuchen,
- bei der Ausbildung oder im Beruf,
- in der Freizeit.
Neben der individuellen Assistenz können Sie an abwechslungsreichen Freizeit- und Gruppenaktivitäten teilnehmen.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten werden,
sofern Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden, i.d.R. im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB IX)
vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe nach Antragstellung übernommen.
Für das Wohnen ist ein Entgelt zu entrichten. Dieses müssen Sie selber zahlen. Wenn Sie nicht über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, können Sie einen Antrag beim zuständigen Kostenträger,
z. B. dem Sozialamt stellen.
Über die Antragstellung beraten wir Sie gerne.
