Wohnhaus
Stärkung der persönlichen Fähigkeiten unter dem Leitsatz „Gesundung ist möglich“ – das bieten wir Ihnen in der Besondere Wohnform Itzehoe.
Das Haus befindet sich im Zentrum der Stadt Itzehoe, die Dachterrasse bietet eine kleine Oase mitten in der Stadt. Gemeinschaftsräume wie Wohn- und Esszimmer laden zum Beisammensein ein.
Praxen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote sind gut zu Fuß erreichbar.
Wir verfügen über insgesamt 22 Plätze in möblierten Einzelzimmern (nicht barrierefrei). Fünf davon sind in unmittelbarer Nähe des Haupthauses als kleine Trainings-Wohneinheiten angegliedert. Im Haupthaus gibt es fünf Wohneinheiten. Eine davon ist ausschließlich für Frauen reserviert.
Begleitung
Rund um die Uhr begleiten wir Sie bei uns im Haus.
Ziel unserer Arbeit ist es, gemeinsam mit Ihnen einen individuellen persönlichen Lebensrahmen zu gestalten, Entwicklungen zu ermöglichen und eine selbstbestimmte, selbstständige Lebensführung zu fördern.
Angebote und Freizeit
Wir bieten Ihnen eine gesunde, vielseitige Vollverpflegung. Unsere Unterstützung gestalten wir nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Zielen. Sie erhalten eine individuelle Bezugsbetreuung und ein umfassendes tagesstrukturierendes Angebot in den Bereichen Hauswirtschaft, Arbeit und Beschäftigung. Sie erlernen den Umgang mit Ihrer psychischen Beeinträchtigung und ein individuelles Krisenmanagement.
Außerdem gibt es vielfältige Gruppenaktivitäten und aktive Freizeitgestaltung.
Team
Fachkräfte aus unterschiedlichen Berufsfeldern, wie Sozialpädagog*innen, Fachpflegekräfte, Erzieher*innen, Ergotherapeut*innen, Hauswirtschaftsfachkräfte mit sozialpsychiatrischen und systemischen Zusatzausbildungen stehen Ihnen zur Seite.
Partnerschaften und Kooperationen
Dank breit gefächerter Vernetzungen können wir Ihnen vielfältige weiterführende Angebote anbieten. So können wir Ihnen Ärzt*innen und Fachkliniken vermitteln oder Kontakt zur nahe gelegenen Werkstatt mit vielen Arbeitsmöglichkeiten herstellen.
Kosten
Die Kosten werden, sofern Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden, i.d.R. im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB IX) vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe nach Antragstellung übernommen.
Für das Wohnen ist ein Entgelt zu entrichten. Dieses müssen Sie selber zahlen. Wenn Sie nicht über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, können Sie einen Antrag beim zuständigen Kostenträger, z.B. dem Sozialamt stellen.
Über die Antragstellung beraten wir Sie gerne.