Wohnhaus

Wohnen und Begleitung unter einem Dach. In starker Gemeinschaft und dabei individuell leben. Das bieten wir Ihnen im Wohnhaus Elmshorn. Im Haupthaus halten wir 27 Wohnplätze für Sie bereit, davon sechs Appartements und vier Wohneinheiten mit fünf oder sechs Einzelzimmern. Ein Wohnbereich mit sechs Plätzen ist ausschließlich als Frauenwohnraum konzipiert.
Zusätzlich verfügen wir über zwei Trainingswohnungen. Die Zimmer sind individuell eingerichtet. Alle Wohneinheiten befinden sich in zentraler Lage sowie in unmittelbarer Bahnhofsnähe.

Mühlenstraße 9
25335 Elmshorn

pinneberg@bruecke-sh.de
Tel. 04121 4862-54
Fax 04121 4862-55

Begleitung

Rund um die Uhr begleiten wir Sie in unserem Wohnhaus. Wir bieten individuelle Bezugsbetreuung, ein umfassendes tagesstrukturiertes Angebot in den Bereichen Hauswirtschaft, Arbeitstherapie und vielfältigen Freizeitgruppenaktivitäten.
Eine besondere Fachlichkeit besteht für den Bereich geschlechtsspezifisches Angebot für Frauen zur Traumabewältigung.

Angebote und Freizeit

Wir unterstützen Sie bei Bedarf beim Kochen, Einkaufen, Wäschewaschen und Reinigen der Wohnung. In der Cafeteria wird gemeinsam Mittag gegessen. Wahlweise können Sie sich Ihre Mahlzeiten auch selbst zubereiten.

Neben der individuellen Unterstützung besteht die Möglichkeit an Gruppenaktivitäten und Freizeitangeboten teilzunehmen. Wir bieten eine Frauengruppe und eine Männergruppe, handwerkliche und kreative Gruppen, Gesprächsgruppen, Konzentrationsgruppen sowie Bewegungs- und Entspannungsgruppen an.

Team

Ein multiprofessionelles Team steht Ihnen an jedem Wochentag zur Seite.

Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wenden Sie sich bei Interesse an einer Aufnahme bitte an Annette Leichsner,
Tel. 04121 4862-20

Kosten

Die Kosten werden, sofern Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden, i.d.R. im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB IX) vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe nach Antragstellung übernommen.

Für das Wohnen ist ein Entgelt zu entrichten. Dieses müssen Sie selber zahlen. Wenn Sie nicht über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, können Sie einen Antrag beim zuständigen Kostenträger, z.B. dem Sozialamt stellen.

Über die Antragstellung beraten wir Sie gerne.