Berufliche Rehabilitation
Wir begleiten Sie zurück ins Berufsleben.
Der Berufliche Rehabilitationsbereich umfasst die Feststellungsmaßnahme mit einer Dauer von zwei Monaten und die Wiedereingliederungsmaßnahme mit einer Dauer von zehn Monaten.
Die Maßnahmen richten sich an Menschen mit Einschränkungen körperlicher und/oder psychischer Art, die Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben haben.
In der Feststellungsmaßnahme wird die Erwerbsfähigkeit erprobt und festgestellt. Die Belastbarkeit und das Leistungsvermögen werden geklärt.
Die Wiedereingliederungsmaßnahme richtet sich an Menschen, die eine berufliche Tätigkeit für mehr als sechs Stunden täglich (erwerbsfähig) ausüben können und die aus der Rehabilitation den Weg zurück ins Arbeitsleben gehen möchten. Der Kostenträger sind derzeit vorrangig die Deutsche Rentenversicherung Nord bzw. Bund.
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