Wohnhaus Psychose und Sucht

Wohnen und Unterstützung unter einem Dach in suchtmittelfreier Umgebung, Schutz und Aufgehoben sein in der Gemeinschaft, Persönliche Begleitung mit individueller Zielplanung. Das bieten wir Ihnen in der besonderen Wohnform Psychose und Sucht in Schleswig.

Das Angebot richtet sich an Menschen mit der Doppeldiagnose Sucht und psychische Erkrankung.

Im Haupthaus befinden sich 14 Einzelzimmer, die individuell gestaltet werden können, sowie eine Gemeinschaftsküche und Gruppenräume. Ein schöner Garten bietet Gelegenheit zur Erholung und Beschäftigung.
In nächster Nähe gibt es zwei kleine Trainingswohnungen und eine Wohngruppe mit vier Zimmern. Alles befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Heliosklinikum und nur wenige Gehminuten von der Innenstadt entfernt.

Einrichtungsleitung
Rolf Steneberg-Trede

Aufnahmeteam
Sebastian Hübner
Carolin Lembke

Stadtfeld 34-38
24837 Schleswig

schleswig-flensburg@bruecke-sh.de
Tel. 04621 21064
Fax 04621 855642

Begleitung

Rund um die Uhr begleiten wir Sie in unserer besonderen Wohnform Psychose und Sucht. Im Alltag stehen Ihnen Ihr/e Bezugsbetreuer*in sowie weitere Mitarbeiter*innen zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir Ihre persönlichen Wünsche und Ziele. Miteinander klären wir, welche Unterstützung Sie dabei benötigen, Ihre persönlichen Ziele zu erreichen.

Team

Ein multiprofessionelles Team steht Ihnen an jedem Wochentag zur Seite.

Angebote und Freizeit

Wir bieten Ihnen individuelle Bezugsbetreuung, ein umfassendes tagesstrukturierendes Angebot in den Bereichen Beschäftigung, Sport und Hauswirtschaft sowie vielfältige Freizeitgruppenaktivitäten. Zur besseren Bewältigung der Suchterkrankungen und zur Rückfallprophylaxe werden psychoedukative Gruppen und Drogenscreenings angeboten,

Kosten

Die Kosten werden, sofern Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden, i.d.R. im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB IX) vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe nach Antragstellung übernommen.

Für das Wohnen ist ein Entgelt zu entrichten. Dieses müssen Sie selber zahlen. Wenn Sie nicht über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, können Sie einen Antrag beim zuständigen Kostenträger, z.B. dem Sozialamt stellen.

Über die Antragstellung beraten wir Sie gerne.