Berufliche Rehabilitation

Wir begleiten Sie zurück ins Berufsleben.
Der Berufliche Rehabilitationsbereich umfasst die Feststellungsmaßnahme mit einer Dauer von
zwei Monaten und die Wiedereingliederungsmaßnahme mit einer Dauer von zehn
Monaten.
Die Maßnahmen richten sich an Menschen mit Einschränkungen körperlicher und/oder
psychischer Art, die Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben haben.
In der Feststellungsmaßnahme wird die Erwerbsfähigkeit erprobt und festgestellt. Die
Belastbarkeit und das Leistungsvermögen werden geklärt.
Die Wiedereingliederungsmaßnahme richtet sich an Menschen, die eine berufliche
Tätigkeit für mehr als sechs Stunden täglich (erwerbsfähig) ausüben können und die
aus der Rehabilitation den Weg zurück ins Arbeitsleben gehen möchten.
Der Kostenträger sind derzeit vorrangig die Deutsche Rentenversicherung Nord bzw.
Bund.

Flyer Feststellungsmaßnahme_Herzogtum Lauenburg

Reha_Anschlussmaßnahme_Herzogtum Lauenburg

Grabauer Straße 27 a
21493 Schwarzenbek

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Tel. 04151 8989-0