Beratung

Für Arbeitnehmer

Wir beraten und begleiten Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichgestellung bei:

  • Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit
  • drohendem Arbeitsplatzverlust, Konflikten am Arbeitsplatz, akuten Krisensituationen oder bei besonderer Belastung
  • der Rückkehr in den Beruf – nach Krankheit oder bei behinderungsbedingter Erwerbsminderung
  • einer ausgesprochenen Kündigung/Abmahnung
  • der Schaffung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes beim bisherigen Arbeitgeber
  • Fragen und Problemen zur Mobilität und Kommunikation
  • der Erweiterung beruflicher Kenntnisse
  • Fördermaßnahmen der Kostenträger z.B. individuellen Maßnahmen über das persönlich Budget (siehe die weiteren Angebote des IFD)

Ziel ist der Erhalt der Erwerbsfähigkeit.

für Arbeitgeber und Betriebe

Unser Beratungsangebot umfasst:

  • das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach Paragraph 84 SGB IX
  • die Qualifizierung und Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Behindertenvertretungen und Betroffenen
  • begleitende Hilfen im Arbeitsleben
  • Maßnahmen zur Prävention
  • Umgestaltung oder Neuschaffung von behindertengerechten Arbeitsplätzen
  • Zuschüsse zu Lohn- und Investitionskosten

Ziel ist eine individuelle Lösung für Ihren Betrieb für die jeweilige Problemstellung.