Wohngruppen

für psychisch erkrankte Menschen

Rolf Steneberg-Trede
Bismarckstraße 15 b
24837 Schleswig

R.Steneberg-Trede@bruecke-sh.de
Tel. 04621 9687-11
Fax 04621 9687-21

Hilfe in der Wohngemeinschaft

In unseren Wohngemeinschaften begleiten und unterstützen wir Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung ab 18 Jahren, die im Moment nicht alleine wohnen möchten oder können. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Zum Beispiel kann es nach einer Krise oder einem Krankenhausaufenthalt schwer sein, alleine zurecht zu kommen oder den Lebensalltag zu bewältigen.

Das bieten wir Ihnen in unseren Wohngemeinschaften an

Erfahrene Fachkräfte begleiten und unterstützen Sie von montags bis freitags. In Krisensituationen, nachts und am Wochenende erreichen Sie den Krisendienst des Kreises Schleswig. Grundlage für unsere Zusammenarbeit ist ein Betreuungsvertrag.

Wir unterstützen Sie

Wir sprechen mit Ihnen über Ihre persönliche Situation und begleiten Sie bei der Bewältigung Ihres Alltags. Dies kann bei der Haushaltsführung, dem Umgang mit Geld und mit schriftlichen Angelegenheiten, bei Ämter- und Arztbesuchen, im Beruf, in der Freizeit oder im Zusammenleben mit anderen sein. Gemeinsam mit Ihnen klären wir Ihre persönlichen Wünsche und Ziele und besprechen, welche Unterstützung Sie benötigen, um Ihre Ziele zu erreichen. Sie entwickeln Ihre Fähigkeiten weiter, damit Sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Neben der individuellen Betreuung können Sie an abwechslungsreichen Freizeitaktivitäten und Gruppenangeboten teilnehmen.

Sie leben gemeinsam mit anderen

Die Wohngruppen liegen zentral in Schleswig, so dass alle Einkaufsmöglichkeiten sowie Kultur- und Freizeitangebote für Sie gut zu erreichen sind. Sie haben Ihr eigenes nach Ihren Wünschen eingerichtetes Zimmer. Bäder, Küche, Keller und Garten nutzen Sie mit den anderen Mitbewohner*innen.

So können Sie uns erreichen

Wenn Sie sich für unser Angebot interessieren, dann wenden Sie sich bitte an unser Team unter Tel. 04642 9687-10.
Die Beratung ist vertraulich. In einem Gespräch suchen wir mit Ihnen gemeinsam nach Hilfen, die zu Ihnen passen.

Kosten

Die Kosten werden, sofern Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden, i.d.R. im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB IX) vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe nach Antragstellung übernommen.

Für das Wohnen ist ein Entgelt zu entrichten. Dieses müssen Sie selber zahlen. Wenn Sie nicht über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, können Sie einen Antrag beim zuständigen Kostenträger, z.B. dem Sozialamt stellen.

Über die Antragstellung beraten wir Sie gerne.